Landesvertreterversammlung der SPD
Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD aus allen Wahlkreisen beschließen die Listenplätze für die Landtagswahl am 13. März.
Auf sogenannten Listenparteitagen wird die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Landesliste fest gesetzt.
Das kann deshalb spannend sein, weil Kandidat-/innen mit vorderen Listenplätzen auch dann in den Landtag einziehen können, wenn sie das Direktmandat in ihrem Wahlkreis nicht gewinnen.
In Abhängigkeit von der Prozentzahl der Zweitstimmen (also die Stimmen für die SPD) werden eine bestimmte Anzahl Kandidat-/innen aus der Liste auch ohne Direktmandat einen Landtagssitz erwerben.